Adressen Kostenträger Österreichs
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Antrag Kostenrückerstattung
Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen von der Ärztin/vom Arzt verordnet und in manchen Fällen vom zuständigen Krankenversicherungsträger bewilligt werden. Sowohl für Heilbehelfe als auch für Hilfsmittel ist von der Versicherten/vom Versicherten eine Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) vorgesehen.
Die Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger erfolgt bis zu einer in der Satzung festgesetzten Höhe. Für nähere Informationen zur Kostenübernahme erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger.
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